Geschäftsordnung

Artikel 1: Anmeldungen

Alle Anmeldungen für die Surfschule erfolgen über das Anmeldeformular, das bei Minderjährigen von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund und bei Volljährigen von der interessierten Person ausgefüllt werden muss. Die geforderte Anzahlung beträgt 50%.


Artikel 2: Absage von Kursen

Gruppenkurse können nur stattfinden, wenn es mindestens drei Praktikanten gibt. Bei weniger als drei Teilnehmern wird der Kurs als Einzelunterricht mit einem anderen Tarif betrachtet. Bei schlechten Wetterbedingungen (fehlende Wellen, zu unruhige See, Gewitter oder Umweltverschmutzung) werden die Kurse, die nicht im Rahmen des gebuchten Pakets durchgeführt werden können, : - durch alternative Aktivitäten ersetzt: Bodysurf, Bodyboard, Stand-up-Paddle, Rudern, Strandspiele, surfspezifische Dehnungs- und Aufwärmübungen, Theorieunterricht (Videoanalyse, Wetter, Biomechanik usw.) - oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Im Falle einer Verhinderung oder Absage kann nur ein Kurs verschoben werden; darüber hinaus werden sie weder verschoben noch erstattet. Ein begonnener und abgebrochener Kurs kann nicht zurückerstattet werden. Kurse, die wegen eines Gewitters abgesagt werden, werden nicht zurückerstattet.


Artikel 3: Verantwortung der Betreuer

Die Schüler werden zu Beginn ihres Kurses von den Betreuern abgeholt. Am Ende des Kurses werden sie wieder von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten betreut. Bevor die Eltern ihre Kinder in der Surfschule zurücklassen, müssen sie sich vergewissern, dass die vorgesehene Leistung tatsächlich stattfindet. Die zivilrechtliche Haftung der Schule für ihre Kursteilnehmer endet außerhalb der Unterrichtszeiten. Im Falle eines Wandersurfkurses bleibt der Schüler während der Hin- und Rückfahrt unter der Verantwortung des Lehrers. Persönliche Gegenstände, die im LKW oder am Strand zurückgelassen werden, unterliegen der Verantwortung des Besitzers.


Artikel 4: Versicherung

Loulou, l'école de la nouvelle vague und seine Surflehrer bestätigen, dass sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken bei MAAF Assurance abdeckt. Alle in der Surfschule eingeschriebenen Personen sind während der Unterrichtsstunden durch seine Berufsversicherung gedeckt, falls die Haftung des Lehrers in Frage gestellt wird. Wenn die Haftung des Surflehrers nicht in Frage gestellt wird, ist keine individuelle Unfallversicherung vorgesehen. Alle diese Modalitäten sind in dem von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Vertrag beschrieben. Die Schule haftet in keinem Fall für moralische Schäden oder versehentliche oder vorsätzliche Schäden, die von Dritten während ihrer Aktivitäten verursacht werden. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die angebotenen Leistungen. Die Surfschule weist die Mitglieder darauf hin, dass sie bei einem Versicherer ihrer Wahl einen zusätzlichen Personenversicherungsvertrag abschließen sollten, der Körperschäden abdeckt, denen sie bei der Ausübung ihres Sports ausgesetzt sein können, und dessen Garantien über die des MAAF-Vertrags hinausgehen.


Artikel 5: Verpflichtung der Einrichtung

Im Rahmen des gewählten Pakets verpflichten sich die Schule und ihre Lehrer, bestimmte Standards in Bezug auf die Qualität des Empfangs, des Unterrichts, der Betreuung und der Sicherheit einzuhalten. Die Lehrer sind von jeglicher Verantwortung befreit, falls die Sicherheitsanweisungen des Lehrers nicht befolgt werden. Das notwendige Material (Neoprenanzug, Bretter...) wird den Mitgliedern während der Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt.


Artikel 6: Verpflichtung der Mitglieder

Der Teilnehmer versichert, dass er die folgenden Anforderungen für die Ausübung von Wassersportarten erfüllt, d. h. er muss in der Lage sein, 25 m zu schwimmen und den Kopf unter Wasser zu halten. Mit der Anmeldung in der Surfschule akzeptieren minderjährige Surfer und ihre Eltern die Risiken, die mit dem Surfen unter normalen Bedingungen verbunden sind. Die Einnahme von Medikamenten oder gesundheitliche Probleme müssen dem Surflehrer vor der Sitzung beschrieben werden. Die Teilnehmer sind während der Kurs- und Verleihzeiten für das ihnen anvertraute Material (Bretter, Paddles, Paddel, Neoprenanzüge, Leash, Lycras...) verantwortlich. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird das Material je nach Fall auf Kosten des Kursteilnehmers repariert oder der Kaufwert erstattet.


Artikel 7: Transport der Praktikanten während des Wandersurfens

Die Schule und ihre Lehrer verpflichten sich, den Transport der Schüler unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten (Fahrer mit dem erforderlichen Führerschein, Versicherung des Fahrzeugs, maximale Anzahl von Passagieren, sauberes Fahrzeug in gutem Zustand).


Artikel 8: Recht am eigenen Bild

Jede Anmeldung zu einer unserer Aktivitäten berechtigt die Surfschule, Filme und Fotos mit Ihrem Bild oder dem Bild Ihrer Kinder zu Werbezwecken zu verwenden, ohne zeitliche Begrenzung und ohne finanzielle Gegenleistung, sofern Sie nichts anderes wünschen.


Artikel 9: Anhang zu dieser Geschäftsordnung

Die Schule und ihre Betreuer behalten sich das Recht vor, den Praktikanten alle zusätzlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für den Betrieb der Schule relevant sind und die insbesondere die Art der angebotenen Leistungen, ihre Dauer, ihre Verteilung auf die Woche, ihre Kosten usw. präzisieren.